Verkehrsunfallrecht
Unfallregulierung, Haftungsfragen und Ansprüche gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung – auch bei schweren Unfällen und Personenschäden.
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Frankfurt am Main · Persönlich für Sie da
Rechtsanwalt Salem Abohany vertritt Ihre Interessen bei Verkehrs- und Personenschäden, Schadensersatzansprüchen sowie Behandlungsfehlern.
Schwerpunkte
Kompetente Vertretung
Nach einem Unfall oder einer fehlerhaften Behandlung geht es oft um weit mehr als die erste Rechnung. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und behalte auch langfristige Folgen im Blick.
Tätigkeitsschwerpunkte
Unfallregulierung, Haftungsfragen und Ansprüche gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung – auch bei schweren Unfällen und Personenschäden.
Mehr zum VerkehrsunfallrechtUnterstützung bei Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten, Pflegebedarf, Haushaltsführungsschäden und Zukunftsschäden.
Mehr zum PersonenschadenrechtReparaturkosten, Wiederbeschaffungsaufwand, Nutzungsausfall, Mietwagen-, Abschlepp- und Gutachterkosten sowie Wertminderung.
Beratung bei Behandlungs-, Diagnose-, Therapie-, Operations- und Aufklärungsfehlern sowie bei dauerhaften Gesundheitsschäden.
Mehr zur ArzthaftungIhre Ansprüche im Blick
Anwaltskosten & Kostenübernahme
Nach einem fremdverschuldeten Schaden können auch Ihre notwendigen Anwaltskosten zum Schadensersatz gehören. Rechtsanwalt Salem Abohany in Frankfurt am Main prüft mit Ihnen die Haftung und die Möglichkeiten der Kostenerstattung – damit Sie Ihre Ansprüche informiert verfolgen können.
Haftet die Gegenseite vollständig, muss sie grundsätzlich auch die erforderlichen und zweckmäßigen Rechtsanwaltskosten für die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche erstatten. Nach einem Verkehrsunfall werden diese regelmäßig gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht. Eine eigene Rechtsschutzversicherung ist dafür nicht Voraussetzung.
Auch bei einem Personenschaden oder einem Behandlungsfehler kommt eine Erstattung notwendiger Anwaltskosten in Betracht, wenn ein entsprechender Schadensersatzanspruch besteht. Je nach Fall können eine private oder betriebliche Haftpflicht-, Berufshaftpflicht- oder Tierhalterhaftpflichtversicherung beteiligt sein. Ein unmittelbarer Anspruch gegen die Versicherung besteht jedoch nicht bei jeder Versicherungsart.
Nach einem Hundebiss kann die Hundehalterhaftpflichtversicherung, nach einem Pferdetritt oder einem anderen durch ein Pferd verursachten Schaden die Pferdehalterhaftpflichtversicherung zuständig sein. Beide gehören zur Tierhalterhaftpflicht. Ob und in welchem Umfang der Tierhalter haftet und Versicherungsschutz besteht, hängt vom Einzelfall ab. Bei schweren Verletzungen aufgrund eines Autounfalls steht regelmäßig die Kfz-Haftpflichtversicherung des verantwortlichen Unfallbeteiligten im Mittelpunkt der Schadenregulierung.
Eine fehlerhafte ärztliche Behandlung oder eine fehlerhafte Operation kann Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld auslösen. Im Bereich der Arzthaftung kommt insbesondere die Berufshaftpflichtversicherung des Arztes oder die Betriebs- beziehungsweise Berufshaftpflichtversicherung des Krankenhauses in Betracht. Ein unerwünschtes Behandlungsergebnis allein belegt noch keinen haftungsbegründenden Fehler.
Neben der gegnerischen Kfz-, Privat-, Betriebs-, Berufs- oder Tierhalterhaftpflicht können eigene Versicherungen eine Rolle spielen: die gesetzliche Krankenversicherung oder private Krankenversicherung für Behandlungskosten, eine private Unfallversicherung für vereinbarte Unfallleistungen sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit. Krankentagegeld-, Krankenhaustagegeld- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen können je nach Vertrag weitere Leistungen vorsehen. Bei versicherten Arbeits- oder Wegeunfällen kommt die gesetzliche Unfallversicherung in Betracht. Eine Kfz-Kaskoversicherung betrifft dagegen grundsätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug. Diese Versicherungen ersetzen nicht automatisch Anwaltskosten; für Rechtsverfolgungskosten ist insbesondere eine passende Rechtsschutzversicherung relevant.
Bei einer Mithaftung oder nur teilweise berechtigten Forderungen kann ein Teil der Kosten bei Ihnen verbleiben. Die Erstattung richtet sich nach dem Umfang der berechtigten Ansprüche; sie entspricht nicht automatisch einem einfachen prozentualen Abzug von der Anwaltsrechnung. Ihre Rechtsschutzversicherung kann im Rahmen des Vertrags und einer Deckungszusage Kosten übernehmen; eine Selbstbeteiligung kann verbleiben.
Eine vollständige Kostenübernahme lässt sich nicht für jeden Fall zusagen. Als Auftraggeber bleiben Sie grundsätzlich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Nicht erstattete Mehrkosten, eine streitige Haftung oder ein Gerichtsverfahren können ein eigenes Kostenrisiko bedeuten. Wir besprechen die voraussichtlichen Kosten und Erstattungsmöglichkeiten vor der Beauftragung.
Kostenübernahme für Ihren Fall besprechen
Mehr zu unseren Schwerpunkten: Verkehrsunfallrecht, Personenschaden und Schmerzensgeld sowie Arzthaftung.
Die Kanzlei
Rechtsanwalt Salem Abohany steht Ihnen als direkter Ansprechpartner zur Seite. Der Fokus liegt auf einer klaren Einschätzung Ihrer Situation und einer entschlossenen Durchsetzung berechtigter Ansprüche.
Kanzleisitz: Frankfurt am Main
Mehr über Rechtsanwalt Salem AbohanyFrankfurt · Marburg an der Lahn · Hessen · bundesweit
Geografische Entfernung muss kein Hindernis sein, Rechtsanwalt Salem Abohany mit Ihrem Fall zu beauftragen. Gerade bei schweren Personenschäden zählt ein Ansprechpartner, der Ihre Situation sorgfältig beurteilt und Ihnen verständlich erklärt, welche Rechte und Ansprüche in Betracht kommen. Sie erhalten eine klare Einschätzung zu Ihren Möglichkeiten, den Risiken und den nächsten Schritten.
Sie müssen für eine Mandatsanfrage nicht persönlich in die Kanzlei kommen. Rechtsanwalt Salem Abohany betreut Mandanten aus Frankfurt am Main, Marburg an der Lahn, ganz Hessen und bundesweit. Der Kanzleisitz ist Frankfurt am Main.
Viele Anliegen im Verkehrsunfallrecht, bei Personenschäden, Schmerzensgeld und Arzthaftung lassen sich telefonisch und digital bearbeiten. Besprechungen und die Abstimmung zum weiteren Vorgehen können häufig ohne Besuch vor Ort erfolgen. Für vertrauliche Unterlagen vereinbaren wir einen geeigneten Übermittlungsweg. Ob persönliche Termine, Untersuchungen oder gerichtliche Anwesenheit erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Fall ab.
Kontakt
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60596 Frankfurt am Main
Persönliche Termine nach Vereinbarung