Anwaltskosten & Kostenübernahme
Wer übernimmt die Anwaltskosten im Haftungsfall?
Nach einem fremdverschuldeten Schaden können auch Ihre notwendigen Anwaltskosten zum Schadensersatz gehören. Rechtsanwalt Salem Abohany in Frankfurt am Main prüft mit Ihnen die Haftung und die Möglichkeiten der Kostenerstattung – damit Sie Ihre Ansprüche informiert verfolgen können.
Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall
Haftet die Gegenseite vollständig, muss sie grundsätzlich auch die erforderlichen und zweckmäßigen Rechtsanwaltskosten für die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche erstatten. Nach einem Verkehrsunfall werden diese regelmäßig gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht. Eine eigene Rechtsschutzversicherung ist dafür nicht Voraussetzung.
Personenschaden, Behandlungsfehler und andere Haftpflichtfälle
Auch bei einem Personenschaden oder einem Behandlungsfehler kommt eine Erstattung notwendiger Anwaltskosten in Betracht, wenn ein entsprechender Schadensersatzanspruch besteht. Je nach Fall können eine private oder betriebliche Haftpflicht-, Berufshaftpflicht- oder Tierhalterhaftpflichtversicherung beteiligt sein. Ein unmittelbarer Anspruch gegen die Versicherung besteht jedoch nicht bei jeder Versicherungsart.
Hundebiss, Pferdetritt oder schwere Verletzungen nach einem Autounfall?
Nach einem Hundebiss kann die Hundehalterhaftpflichtversicherung, nach einem Pferdetritt oder einem anderen durch ein Pferd verursachten Schaden die Pferdehalterhaftpflichtversicherung zuständig sein. Beide gehören zur Tierhalterhaftpflicht. Ob und in welchem Umfang der Tierhalter haftet und Versicherungsschutz besteht, hängt vom Einzelfall ab. Bei schweren Verletzungen aufgrund eines Autounfalls steht regelmäßig die Kfz-Haftpflichtversicherung des verantwortlichen Unfallbeteiligten im Mittelpunkt der Schadenregulierung.
Arzthaftung bei fehlerhafter ärztlicher Behandlung oder Operation
Eine fehlerhafte ärztliche Behandlung oder eine fehlerhafte Operation kann Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld auslösen. Im Bereich der Arzthaftung kommt insbesondere die Berufshaftpflichtversicherung des Arztes oder die Betriebs- beziehungsweise Berufshaftpflichtversicherung des Krankenhauses in Betracht. Ein unerwünschtes Behandlungsergebnis allein belegt noch keinen haftungsbegründenden Fehler.
Welche weiteren Versicherungen können bei einem Personenschaden helfen?
Neben der gegnerischen Kfz-, Privat-, Betriebs-, Berufs- oder Tierhalterhaftpflicht können eigene Versicherungen eine Rolle spielen: die gesetzliche Krankenversicherung oder private Krankenversicherung für Behandlungskosten, eine private Unfallversicherung für vereinbarte Unfallleistungen sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit. Krankentagegeld-, Krankenhaustagegeld- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen können je nach Vertrag weitere Leistungen vorsehen. Bei versicherten Arbeits- oder Wegeunfällen kommt die gesetzliche Unfallversicherung in Betracht. Eine Kfz-Kaskoversicherung betrifft dagegen grundsätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug. Diese Versicherungen ersetzen nicht automatisch Anwaltskosten; für Rechtsverfolgungskosten ist insbesondere eine passende Rechtsschutzversicherung relevant.
Was gilt bei Mitschuld oder einer Rechtsschutzversicherung?
Bei einer Mithaftung oder nur teilweise berechtigten Forderungen kann ein Teil der Kosten bei Ihnen verbleiben. Die Erstattung richtet sich nach dem Umfang der berechtigten Ansprüche; sie entspricht nicht automatisch einem einfachen prozentualen Abzug von der Anwaltsrechnung. Ihre Rechtsschutzversicherung kann im Rahmen des Vertrags und einer Deckungszusage Kosten übernehmen; eine Selbstbeteiligung kann verbleiben.
Eine vollständige Kostenübernahme lässt sich nicht für jeden Fall zusagen. Als Auftraggeber bleiben Sie grundsätzlich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Nicht erstattete Mehrkosten, eine streitige Haftung oder ein Gerichtsverfahren können ein eigenes Kostenrisiko bedeuten. Wir besprechen die voraussichtlichen Kosten und Erstattungsmöglichkeiten vor der Beauftragung.
Kostenübernahme für Ihren Fall besprechen
Mehr zu unseren Schwerpunkten: Verkehrsunfallrecht, Personenschaden und Schmerzensgeld sowie Arzthaftung.
