Gesetzliche Unfallversicherung und Unfallfolgen
Ob ein versicherter Arbeits- oder Wegeunfall vorliegt, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft auch, welche Gesundheitsfolgen dem Ereignis zuzurechnen sind und welche Leistungen in Betracht kommen.
Streit kann etwa über die Anerkennung des Unfalls, die Bewertung von Unfallfolgen oder eine Verletztenrente entstehen. Eine MdE-Bewertung in diesem Verfahren ist nicht mit einem Schmerzensgeldbetrag gleichzusetzen.
Haftung Dritter gesondert prüfen
Verursacht ein anderer Verkehrsteilnehmer einen Unfall, können daneben Ansprüche gegen ihn und gegebenenfalls seine Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen. Leistungen von Sozialversicherungsträgern und mögliche Anspruchsübergänge müssen dabei berücksichtigt werden.
Bei betrieblichen Konstellationen sind außerdem gesetzliche Haftungsbeschränkungen zu beachten. Es wäre daher falsch, bei jedem Arbeitsunfall einen Schmerzensgeldanspruch gegen Arbeitgeber oder Kollegen zu versprechen.
Ein ablehnender BG-Bescheid
Lesen Sie die Begründung und die Rechtsbehelfsbelehrung sorgfältig. Für die Prüfung sind der vollständige Bescheid, das Zustellungsdatum, Gutachten und Behandlungsunterlagen wichtig. Laufende Fristen sollten unmittelbar benannt werden.
Ein Streit mit der Berufsgenossenschaft gehört in einen anderen Verfahrenszusammenhang als die Haftpflichtregulierung. Ob die Kanzlei in Ihrem Fall auch ein BG-Widerspruchs- oder Sozialgerichtsverfahren übernimmt, wird vor der Beauftragung ausdrücklich geklärt.
Beide Bereiche verständlich zusammenführen
Für eine erste Anfrage genügen eine kurze Schilderung und der Hinweis, welche Stellen bereits beteiligt sind. Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden ist es wichtig, die verschiedenen Leistungen und offenen Forderungen geordnet auseinanderzuhalten.
Weitere Informationen finden Sie zu Vorleiden und Kausalität sowie zu Verdienstausfall und Erwerbsschaden.
