Spielrisiko oder Pflichtverletzung?
Bei Verletzungen durch Mitspieler sind Spielregeln, Fairnessgebot und Ablauf maßgeblich. Eine schwere Verletzung oder eine vorhandene Haftpflichtversicherung allein beweist keine Haftung. Bei einem defekten Sportgerät oder einer unsicheren Sportstätte sind unter anderem Wartung, Nutzung und Verantwortlichkeiten zu prüfen.
Welche Unfallversicherung ist zuständig?
Freizeitsport ist nicht automatisch gesetzlich unfallversichert. Betriebssport kann versichert sein, wenn unter anderem Ausgleichszweck, Regelmäßigkeit und betriebliche Organisation vorliegen; Wettkämpfe sind gesondert zu beurteilen.
Beim Schulsport zählt die Verantwortung der Einrichtung, beim Berufssport insbesondere der Beschäftigungsstatus. Private Unfall- und Sportversicherungen richten sich nach ihren Bedingungen. Ihre Leistungen sind von Haftpflichtansprüchen zu unterscheiden.
Welche Unterlagen helfen?
Benennen Sie Sportart, Veranstaltung und Unfallablauf. Sichern Sie Zeugenangaben, vorhandene Aufnahmen oder Schiedsrichterberichte und bei Gerätemängeln Fotos sowie die Gerätebezeichnung. Arztberichte und Nachweise über Verdienstausfall helfen bei der Bewertung. Ob neben zivilrechtlichen Ansprüchen weitere Verfahren übernommen werden, wird vor Beauftragung geklärt.
