Unfall in Deutschland mit ausländischem Fahrzeug
Das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. (DBGK) ist die für Deutschland zuständige Einrichtung im internationalen Grüne-Karte-System. Sein Unfallmeldebereich betrifft Unfälle in Deutschland mit ausländischen Kraftfahrzeugen.
Für die Einordnung sind insbesondere das korrekte Kennzeichen, Zulassungsland, Unfalltag und Versicherungsangaben wichtig. Die Staatsangehörigkeit des Fahrers allein entscheidet nicht über diesen Regulierungsweg.
Unfall im Ausland
Bei einem Unfall außerhalb Deutschlands können sich anwendbares Recht, ersatzfähige Positionen und Verfahrenswege unterscheiden. Die gewohnten deutschen Regeln lassen sich nicht ohne Prüfung auf jeden Auslandsfall übertragen.
In bestimmten Konstellationen kann die Regulierung über einen Schadenregulierungsbeauftragten erfolgen. Die VOH hat daneben Aufgaben als Entschädigungsstelle für bestimmte Auslandsfälle. Sie ist nicht für jeden Unfall im Ausland automatisch der richtige Ansprechpartner.
Welche Unterlagen besonders hilfreich sind
Notieren Sie Unfallort und Land, Kennzeichen und Zulassungsländer, Namen und Anschriften der Beteiligten sowie vorhandene Versicherungsdaten. Unfallbericht, Fotos, Zeugenangaben und polizeiliche Unterlagen können die Prüfung erleichtern.
Bei Verletzungen gehören auch die Behandlungsunterlagen aus dem Ausland und die anschließende Behandlung in Deutschland zum Verlauf. Vorhandene Schreiben oder Angebote sollten vollständig und im Originalzusammenhang vorgelegt werden.
Die Bearbeitung des konkreten Falls besprechen
Salem Abohany prüft mit Ihnen den möglichen Regulierungsweg und den Umfang einer Übernahme. Ob zusätzliche ausländische Beratung oder Übersetzungen erforderlich sind, hängt vom Fall ab. Bundesweite Betreuung ist nicht mit einer uneingeschränkten Vertretungsbefugnis vor jedem ausländischen Gericht gleichzusetzen.
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