Welche Folgen berücksichtigt werden
Art und Schwere der Verletzung, Schmerzen, Dauer der Behandlung, Operationen, Krankenhausaufenthalte und verbleibende Einschränkungen können für die Bewertung bedeutsam sein. Auch psychische Beeinträchtigungen sind sorgfältig zu erfassen, soweit sie rechtlich zurechenbar sind.
Eine bloße Diagnose wie „Fraktur“ beschreibt deshalb noch nicht den gesamten Fall. Ein unkompliziert heilender Bruch kann andere Auswirkungen haben als eine Verletzung mit mehreren Operationen und dauerhaft eingeschränkter Beweglichkeit.
Warum eine Schmerzensgeldtabelle keine Preisliste ist
Tabellen sammeln gerichtliche Entscheidungen. Sie können Orientierung geben, ersetzen aber nicht den Vergleich der tatsächlichen Umstände. Zu prüfen ist etwa, welche Verletzungen, Folgen und Mitverursachungsanteile dem jeweiligen Urteil zugrunde lagen.
Auch ein Rechner kann die individuelle medizinische und rechtliche Prüfung nicht ersetzen. Eine feste Summe allein nach Verletzungsbezeichnung würde eine Genauigkeit vortäuschen, die es so nicht gibt.
Welche Unterlagen helfen
Arztbriefe und Befunde, Behandlungszeiträume, Arbeitsunfähigkeitsnachweise sowie eine sachliche Übersicht der Einschränkungen können die Darstellung unterstützen. Dokumentieren Sie nachvollziehbar, welche Aktivitäten nicht oder nur eingeschränkt möglich waren und wie sich Beschwerden entwickelten.
Bei Vorleiden oder umstrittenen Unfallfolgen sollte der Zustand vor dem Ereignis ebenso aufgearbeitet werden. Angaben sollen vollständig und zutreffend sein.
Vor einem endgültigen Vergleich
Prüfen Sie, ob eine angebotene Zahlung nur Schmerzensgeld oder auch andere Positionen und zukünftige Ansprüche erledigen soll. Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden sind gesonderte materielle Schäden.
Offene Heilungsverläufe verdienen vor einer Abfindung besondere Aufmerksamkeit. Lesen Sie dazu Zukunftsschäden und Abfindungserklärung. Salem Abohany unterstützt Sie bei der Einordnung im Rahmen der Personenschadensregulierung.
