Rechtsanwalt Salem Abohany · Frankfurt und bundesweit

Gestürzt oder ausgerutscht: Wer ist verantwortlich?

Eine beschädigte Treppe, Glatteis, ein nasser Boden oder schlechte Beleuchtung kann erhebliche Verletzungen verursachen. Ob Schadensersatz zusteht, hängt von der konkreten Gefahrenstelle und den Sicherungspflichten ab.

Fall besprechen

Gehweg, Treppe und Grundstück

Zu prüfen sind Zustand, Nutzung und Erkennbarkeit der Gefahr sowie die zuständige Person oder Stelle. Bei Treppen können defekte Stufen, ein fehlendes Geländer oder unzureichende Beleuchtung bedeutsam sein. Nicht jeder Mangel begründet automatisch eine Haftung.

Bei Schnee und Glatteis zählen auch Wetter, Unfallzeit und örtliche Winterdienstregeln. Für öffentliche Wege können andere Haftungsregeln gelten als im privaten Gebäude. Bei herabfallenden Gebäudeteilen oder einem Einsturz sind zusätzliche Vorschriften zu prüfen.

Welche Ansprüche kommen infrage?

Bei bestehender Haftung können Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Hilfe im Haushalt und weitere Verletzungsfolgen berücksichtigt werden. Eine Mitverantwortung kann den Anspruch mindern. Ein Unfall im eigenen Haus begründet ohne fremde Verantwortlichkeit nicht allein einen Ersatzanspruch.

Beweise sichern

Fotografieren Sie die Stelle möglichst mit Größenvergleich und Umfeld, ohne sich zu gefährden. Notieren Sie Zeitpunkt, Wetter und Zeugen. Bewahren Sie Arztberichte, Belege und die Meldung an Betreiber oder Verwaltung auf. Für Stürze in Pflegeheim und Krankenhaus sind zusätzlich Betreuung und Dokumentation wichtig.

Besprechen wir Ihren Fall.

Rechtsanwalt Salem Abohany · Kennedyallee 78 · 60596 Frankfurt am Main. Persönliche Betreuung in Frankfurt und bundesweit; Termine nach Vereinbarung.

Für die erste Anfrage genügt eine kurze Schilderung. Vertrauliche Unterlagen übermitteln Sie über einen gemeinsam vereinbarten geeigneten Weg.