Gehweg, Treppe und Grundstück
Zu prüfen sind Zustand, Nutzung und Erkennbarkeit der Gefahr sowie die zuständige Person oder Stelle. Bei Treppen können defekte Stufen, ein fehlendes Geländer oder unzureichende Beleuchtung bedeutsam sein. Nicht jeder Mangel begründet automatisch eine Haftung.
Bei Schnee und Glatteis zählen auch Wetter, Unfallzeit und örtliche Winterdienstregeln. Für öffentliche Wege können andere Haftungsregeln gelten als im privaten Gebäude. Bei herabfallenden Gebäudeteilen oder einem Einsturz sind zusätzliche Vorschriften zu prüfen.
Welche Ansprüche kommen infrage?
Bei bestehender Haftung können Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Hilfe im Haushalt und weitere Verletzungsfolgen berücksichtigt werden. Eine Mitverantwortung kann den Anspruch mindern. Ein Unfall im eigenen Haus begründet ohne fremde Verantwortlichkeit nicht allein einen Ersatzanspruch.
Beweise sichern
Fotografieren Sie die Stelle möglichst mit Größenvergleich und Umfeld, ohne sich zu gefährden. Notieren Sie Zeitpunkt, Wetter und Zeugen. Bewahren Sie Arztberichte, Belege und die Meldung an Betreiber oder Verwaltung auf. Für Stürze in Pflegeheim und Krankenhaus sind zusätzlich Betreuung und Dokumentation wichtig.
