Rechtsanwalt Salem Abohany · Frankfurt und bundesweit

Ansprüche nach Hundebiss, Pferdetritt oder Reitunfall.

Tierunfälle können körperliche, psychische und wirtschaftliche Folgen haben. Ob eine Haftung besteht und welche Versicherung beteiligt ist, hängt von Tierhaltung, Unfallablauf und weiteren Umständen ab.

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Haftung nach einem Hundebiss

Für die Prüfung sind unter anderem Tierhalter, Hergang, Zeugen und Verletzungen festzuhalten. Auch das Verhalten der Beteiligten und eine mögliche Mitverursachung können eine Rolle spielen. § 833 BGB enthält die Regeln zur Tierhalterhaftung einschließlich einer besonderen Regelung für bestimmte Nutztiere.

Eine Hundehalterhaftpflicht kann in die Regulierung einbezogen sein. Dass ein Versicherer genannt wird, ersetzt jedoch weder die Haftungsprüfung noch die Prüfung des konkreten Versicherungsschutzes.

Pferdetritt, Sturz und andere Pferdeunfälle

Ein Tritt auf der Weide, ein Unfall beim Führen und ein Sturz beim Reiten können unterschiedliche Fragen aufwerfen. Bedeutsam können die Tiergefahr, die Rolle der verletzten Person, Absprachen und der genaue Ablauf sein.

Eine pauschale Gleichsetzung jedes Reitunfalls mit voller Haftung des Halters wäre deshalb nicht richtig. Auch vorhandene Vereinbarungen und der Schriftwechsel mit einer Pferdehalterhaftpflicht sollten vorgelegt werden.

Schäden und Nachweise

Ärztliche Dokumentation, Behandlungsverlauf und Fotos der Verletzung können die Prüfung unterstützen. Neben Schmerzensgeld sind etwa Verdienstausfall, Unterstützung im Haushalt und weitere verletzungsbedingte Kosten zu betrachten.

Narben, Bewegungseinschränkungen und psychische Folgen können eine längerfristige Bewertung erfordern. Bei offenen Entwicklungen sollten Zukunftsschäden vor einer endgültigen Einigung berücksichtigt werden.

Wenn die Versicherung die Forderung zurückweist

Lassen Sie die Begründung anhand des konkreten Hergangs und der Unterlagen einordnen. Ein Streit kann die Haftung, einzelne Schadenspositionen oder den Zusammenhang mit dem Ereignis betreffen.

Die Kanzlei unterstützt Geschädigte bei der Personenschadensregulierung. Mehr zum Vorgehen bei Ablehnung durch eine Versicherung.

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Rechtsanwalt Salem Abohany · Kennedyallee 78 · 60596 Frankfurt am Main. Persönliche Betreuung in Frankfurt und bundesweit; Termine nach Vereinbarung.

Für die erste Anfrage genügt eine kurze Schilderung. Vertrauliche Unterlagen übermitteln Sie über einen gemeinsam vereinbarten geeigneten Weg.