Wer haftet?
Bei Beteiligung eines Kraftfahrzeugs kommen Ansprüche gegen Halter, Fahrer und die Kfz-Haftpflichtversicherung in Betracht. Bei einem Unfall zwischen Radfahrern oder mit Fußgängern gelten andere Haftungsgrundlagen. Eine mögliche Mitverantwortung ist zu prüfen.
War ein Schlagloch, eine lose Gehwegplatte oder eine ungesicherte Baustelle die Ursache, geht es um die Sicherheit des Weges. Ein Sturz allein beweist keine Pflichtverletzung.
Welche Folgen zählen?
Neben Fahrrad- und Sachschäden können Schmerzensgeld, Verdienstausfall und ein Haushaltsführungsschaden relevant sein. Frakturen, psychische Folgen und bleibende Einschränkungen sollten vor einer endgültigen Abfindung geklärt werden.
Was für die Prüfung hilft
Sichern Sie Fotos, Zeugenangaben und ein vorhandenes polizeiliches Aktenzeichen. Bewahren Sie Arztberichte, Arbeitsunfähigkeitsnachweise und Ausgabenbelege auf. Nennen Sie bei einer Anfrage auch laufende Fristen.
